Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise

für den Verkauf von Eintrittskarten für das Konzert am 27. März 2021

 

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“)

III. Ergänzende Datenschutzhinweise („COVID-19-Datenschutzhinweise“)

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

Die MEOW – Messen und Events am Holzmarkt GmbH („MEOW“, „Veranstalter“ oder „wir“) wird auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung gem. § 9 Abs. 9 der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 4. März 2021) im Club Säälchen, Berlin, ein Konzert während der laufenden SARS-CoV-2 Pandemie („Corona-Pandemie“) als Pilotprojekt veranstalten („Veranstaltung“). Bei diesem Pilotprojekt soll der Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten, insbesondere die Besucher der Veranstaltung, durch eine einheitliche Teststrategie und Einhaltung eines Schutz-und Hygienekonzepts nach einem hohen Standard gewährleistet werden. Es gelten daher im Vergleich zu Veranstaltungen, die wir vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt haben, teilweise abweichende und ergänzende Bedingungen, die in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ergänzenden Datenschutzhinweise geregelt sind.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Internet) der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (abrufbar über https://www.eventim.de/help/terms/) und regeln ausschließlich die vertragliche Beziehung im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Käufer und MEOW.

2 Kartenverkauf

Eintrittskarten können ausschließlich online über die von der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA betriebene Webseite https://www.eventim.de/ („Webseite“) gekauft werden. Eintrittskarten, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht. Ein Käufer kann maximal eine Eintrittskarten kaufen.

3. Mobile Eintrittskarte

Eintrittskarten werden ausschließlich als im Print@Home-Verfahren ausdruckbares Ticket oder Mobile Ticket ausgestellt. Ein postalischer Versand von Hardtickets oder eine Abholung sind nicht möglich.

4. Kein Widerrufsrecht, Rückgabe oder Umtausch

Ergänzend zu den Regelungen in Ziffer IV der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Internet) der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA gilt, dass ein Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen ist, wenn ein Besucher die Veranstaltung deshalb nicht besuchen kann, weil er positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Ungeachtet dessen behalten wir uns in begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor. Die Bearbeitungsgebühr für ein Kulanzstorno beträgt pro Sitzplatz/je Eintrittskarte 5,00 €. Der Erstattungsbetrag wird als Wertgutschein ausgezahlt.

5. Umplatzierung

Der Käufer erkennt an, dass der Veranstalter aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem Inhaber der Eintrittskarte von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze zuzuweisen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Harte Personalisierung, keine Weitergabe der Eintrittskarten

Beim Erwerb der Eintrittskarten werden u.a. zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts und zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kontaktdaten eines jeden Inhabers einer Eintrittskarte erfasst (sog. harte Personalisierung). Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Besuchers vermerkt. Der Käufer gibt alle Kontaktdaten inklusive Geburtsdatum der Besucher an, für die er Karten kauft; er wird Kontaktdaten von Dritten (Besucher/Begleitperson) nur dann angeben, wenn diese der Angabe zugestimmt haben. Es ist untersagt, Eintrittskarten an Dritte zu veräußern oder weiterzugeben.

Wenn der Käufer eine Eintrittskarte (auch) für einen Dritten (Besucher/Begleitperson) erwirbt, hat der Käufer den Dritten auf die Geltung und den Inhalt dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an uns nach dieser Ziffer 6 ausdrücklich hinzuweisen, wobei der Besucher, für den der Käufer die Eintrittskarte kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung dieser COVID-19-Bedingungen zwischen ihm und uns einverstanden erklärt.

Das Risiko, dass ein Inhaber einer Eintrittskarte die Veranstaltung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, positives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte.

7. Testung vor und Einlass zur Veranstaltung

7.1 Testung am Tag der Veranstaltung

Alle Besucher müssen am Tag der Veranstaltung einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchlaufen. Es bestehen 2 Möglichkeiten hierfür:

  • Die Testung kann an einer der folgenden Teststationen erfolgen:

Kreuzberg Moritzplatz: Prinzessinnenstraße 14, 10969 Berlin-Kreuzberg

Berlin-Mitte am Pappelplatz: Bergstraße 20, 10115 Berlin-Mitte

Berlin-/Moabit: Spenerstraße 28, 10557 Berlin-Moabit

Berlin-Friedenau: Bundesallee 78, 12161 Berlin-Friedenau

Berlin – Zehlendorf: Clayallee 343, 14169 Berlin.

Betreiberin dieser Teststationen ist die KDP BioMed GmbH
Wiener Straße 10
10999 Berlin

Nur mit einem Befund einer dieser Teststationen, die ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis ausweisen, ist der Zugang zur Veranstaltung möglich. Befunde von anderen Teststationen oder Laboren oder andere Testergebnisse (wie z.B. Laientests) werden bei der Einlasskontrolle nicht akzeptiert.

Die Teststationen werden von rechtlich selbstständigen Dritten (z.B. Laboren) betrieben. Für die Testung schließt der Inhaber einer Eintrittskarte eine gesonderte Vereinbarung mit der Teststation. Wir sind nicht Partei dieser Vereinbarung.

Der Käufer muss im Anschluss an die Bestellung der Eintrittskarte(n) für alle Besucher, für die er eine Eintrittskarte bestellt hat, auch einen Termin für die Testung bei einer der Teststationen buchen. Er wird dazu unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs per Email einen Link zu einer von der MEOW betriebenen Landingpage erhalten. Auf dieser Landingpage erscheinen Links zu Webseiten der Teststationen. Über die verlinkten Webseiten ist eine Buchung eines Termins für eine Testung möglich. Die Kosten für die Testung sind im Preis der Eintrittskarte enthalten. Ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein bei einer Teststation gebuchter Termin umbuch- oder stornierbar ist, regeln die Teststationen.

Die Probenentnahme für die SARS-CoV-2-Antigen-Testung erfolgt durch medizinisch geschultes Fachpersonal. Alle Befunde werden ärztlich validiert.

Von der Teststation erhält der Besucher seinen medizinisch validierten Befund der SARS-CoV-2-Antigen-Testung. Dem Befund muss zu entnehmen sein, dass die Testung am Tag der Veranstaltung durchgeführt wurde. Der Befund der Teststation ist mindestens mit Namen und Geburtsdatum personalisiert. Dieser Befund dient – bei negativem Testergebnis – als Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung. Bei der Einlasskontrolle kann der Nachweis über zwei Wege erbracht werden:

  • Der Inhaber der Eintrittskarte legt einen Papierbefund seines negativen SARS-CoV-2-Testergebnisses vor.

  • Alternativ ist das Vorzeigen des Testergebnisses bei der Einlasskontrolle auf dem Smartphone möglich.

7.2 Bedingungen für den Einlass zur Veranstaltung

Besucher werden zur Veranstaltung nur eingelassen, wenn sie bei der Einlasskontrolle folgende Dokumente (kumulativ) vorweisen können:

  • negatives SARS-CoV-2-Testergebnis als ausgedruckten Papierbefund oder digitalen Befund auf dem Smartphone, ausgestellt von einer der in Ziffer 7.1 aufgeführten Teststation am Tag der Veranstaltung,

  • personalisierte Eintrittskarte und

  • Personalausweis mit Lichtbild.

Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn (i) der auf der Eintrittskarte vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis oder dem Befund ist und/oder (ii) nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.

Darüber hinaus sind Inhaber von Eintrittskarten zum Besuch der Veranstaltung nur berechtigt, wenn sie (i) keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und (ii) nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind, z.B. weil für sie eine Quarantäne-Pflicht besteht. Ansonsten sind Inhaber von Eintrittskarten verpflichtet, der Veranstaltung fern zu bleiben.

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z.B. kürzlicher Aufenthalt des Inhabers der Eintrittskarte in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie, für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden, ist der Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, uns diese Informationen auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Eintrittskarteninhaber die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. In diesem Fall können der Käufer und wir vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die Veranstaltung zurücktreten. Der Käufer erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.

7.3 Impfung kann negatives SARS-CoV-2-Antigen-Testergebnis nicht ersetzen

Für die Veranstaltung wird nicht zwischen geimpften und nicht geimpften Personen unterschieden. Alle Besucher müssen bei der Einlasskontrolle ein negatives SARS-CoV-2-Antigen-Testergebnis vorlegen.

7.4 Kein Einlass bzw. Entfernen vom Veranstaltungsort bei Krankheitssymptomen

Wir sind aus wichtigem Grund, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, zur Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein Inhaber einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Nichterscheinen zur Veranstaltung und Isolierung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis

Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses ist der Karteninhaber verpflichtet, (i) nicht bei der Veranstaltung zu erscheinen und (ii) sich umgehend zu isolieren und spätestens am Folgetag einem PCR-Test zu unterziehen. Ob und welche Maßnahmen die Teststationen ergreifen, liegt in der Verantwortung der Teststationen.

9. Schutz- und Hygienekonzept

Bei der Veranstaltung gilt ein Schutz- und Hygienekonzept, das u.a. Folgendes vorsieht:

  • Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt im Schachbrettmuster (50%). Die Abstandsregel gilt ausnahmslos für alle Besucher, auch für Mitglieder desselben Haushaltes und für den Kartenkäufer und dessen Begleitperson.

  • Außer bei den Sitzplätzen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes.

  • Es besteht grundsätzlich kein Anspruch nebeneinander zu sitzen

  • Am Veranstaltungsort besteht überall und uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des Veranstaltungsorts.

  • Es werden Händedesinfektionsspender bereitgestellt.

  • Speisen und Getränke werden nicht angeboten.

  • Die sanitären Einrichtungen dürfen nur von zwei Besuchern unter Einhaltung des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern zeitgleich genutzt werden. Das Einlasspersonal überwacht die Einhaltung.

  • Zur Minimierung von Kontakten und Ansammlungen steht der Garderobenservice derzeit nicht zur Verfügung Die Garderobe kann mit in den Zuschauerraum genommen werden. Auf das Mitbringen von Koffern oder großen Taschen ist zu verzichten.

  • Einlass und Warteschlangen:

    • Vor den Eingängen werden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern beim Einlass in den Warteschlagen hingewiesen wird.

    • Die Kartenkontrolle erfolgt kontaktlos.

    • Im Falle sich dennoch ergebender kritischer Anhäufungen ist das Einlasspersonal aufgefordert, die Besucher zur Einhaltung des Abstandsgebots anzuhalten.

    • Beim Einlass werden die Besucher gebeten, sich zügig zu ihren Plätzen zu begeben, um Anhäufungen zu vermeiden. Dieser Prozess wird durch das Einlasspersonal begleitet, ggf. wird steuernd eingegriffen, in dem sie d. Besucher zum Platz begleiten.

    • Die Wegeführung zu und vom Platz erfolgt über verschiedene Türen und ist entsprechend beschildert und markiert. Der Auslass erfolgt in gleicher Reihenfolge wie der Einlass.

    • Türen werden durch das Einlasspersonal geschlossen bzw. geöffnet oder in Bereichen, in welchen dies möglich und zulässig ist, offengehalten. So wird ein Handkontakt von Zuschauern mit diesen Türen vermieden.

Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen unseres Personals. Verstößt ein Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung unseres Personals unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht erstattet.

10. Wissenschaftliche Begleitung:

Das Pilotprojekt wird von externen Experten begleitet und ausgewertet.

11. Haftung

Die Veranstaltung ist ein Pilotprojekt. Das bei der Veranstaltung umgesetzte Pilotprojekt soll die Gefahr von Ansteckungen von Besuchern und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem Käufer und Inhabern einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist unsere Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Besuchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

11. Ergänzungen und Änderungen

Wir sind bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese COVID-19-Bedingungen mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis unmittelbar vor der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Käufer bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt wir haben auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

III. Ergänzende Datenschutzhinweise

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Datenschutzhinweise („COVID-19-Datenschutzhinweise“) der MEOW – Messen und Events am Holzmarkt GmbH („MEOW“, „wir“ oder „uns“) gelten ergänzend zu den Datenschutzhinweisen der MEOW. Bei Widersprüchen geht diese COVID-19-Datenschutzhinweise vor.

2. Welche personenbezogene Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten, im Vergleich zur Durchführung von Veranstaltungen vor der Corona-Pandemie die folgenden zusätzlichen personenbezogenen Daten von Besuchern zur Verarbeitung gem. den COVID-19-Bedingungen:

Käufer: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefon-/Mobilnummer sowie Email-Adresse und Postanschrift.

Inhaber von Eintrittskarten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefon-/Mobilnummer sowie Email-Adresse und Postanschrift.

3. Zweck der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie deren Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten auch diese zusätzlichen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Verarbeitung der genannten zusätzlichen personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung der Kaufverträge über Eintrittskarten, zur Abrechnung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen (z. B. per E-Mail) im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung betreffend die Veranstaltung.

Wenn Sie bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung Testergebnis, personalisierte Eintrittskarte und Personalausweis vorzeigen, speichern wir nur die Eintrittskarte. Daten zum Testergebnis oder Personalausweis speichern wir nicht.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den COVID-19-Bedingungen entnehmen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser zusätzlichen personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1b EU-DSGVO.

4. Wer bekommt meine Daten?

Wir geben die für die Personalisierung der Eintrittskarten erhobenen Daten nicht an Dritte weiter.

Der Käufer muss unmittelbar im Anschluss an die Bestellung der Eintrittskarte(n) für alle Besucher, für die er eine Eintrittskarte bestellt hat, einen Termin zur Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigen-Tests bei einer Teststation buchen. Er wird dazu über eine von uns bzw. eines von uns beauftragten Ticketing-Dienstleisters betriebene Landingpage zur Webseite der ausgewählten Teststation weitergeleitet. Die Webseiten der Teststationen werden nicht von uns, sondern den Teststationen betrieben. Es gelten daher für diese Webseite die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des Betreibers dieser Webseite.

Wenn der Inhaber einer Eintrittskarte bei einer Teststation einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchläuft, geschieht dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Inhaber und der Teststation. Zum Nachweis, dass er Inhaber einer Eintrittskarte und daher zur Inanspruchnahme der Testung im Rahmen des Pilotprojekts berechtigt ist, muss der Inhaber die Eintrittskarte bei der Teststation vorlegen. Wir sind nicht Partei dieser Vereinbarung und auch nicht datenschutzrechtlich Verantwortlicher hinsichtlich der von der Teststation erhobenen Daten. Die Teststation übermittelt keine personenbezogenen Daten an uns.

5. Abrufbarkeit der COVID-19-Datenschutzhinweise

Diese COVID-19-Datenschutzhinweise können als PDF angezeigt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

Stand: 16. März 2021

Der Meow-Letter

Abonniere unseren Newsletter und verpass keine Neuerungen auf dem Holzmarkt Areal oder spannende Angebote.

You have Successfully Subscribed!